Das Familienrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen rund um Familie, Ehe, Partnerschaft und Kinder.

Ich berate und vertrete zum Beispiel im Bereich
Scheidung, Vermögens- und Rentenaufteilung,
Unterhalt der Ehegatten, Kinder und Eltern und
Sorge- und Umgangsrecht.

Wir bieten die Gestaltung von Eheverträgen,
Trennungsvereinbarungen und Testamenten an.

Zunehmend beschäftige ich mich mit internationalen Bezügen im Familienrecht, zum einen, weil immer mehr europäische Rechtsnormen für uns unmittelbar gelten,zum anderen, weil die Zahl der Partnerschaften mit internationalem Hintergrund wächst.
In diesen Fällen ist die Zusammenarbeit mit Herrn
Rechtsanwalt Weber besonders hilfreich.


Siehe:Rechtsanwalt Dieter Butscher


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